Ablesung Gartenwasserzähler

Bitte lesen Sie Ihren Gartenwasserzähler jährlich Anfang April und Ende Oktober ab und melden Sie den Stand unaufgefordert der Gemeinde. Wenn keine Meldung eingeht, kann der entsprechende Gartenverbrauch nicht von Ihren Benutzungsgebühren der Entwässerung abgezogen werden. Bitte beachten Sie, dass die Befüllung eines Pools über den Gartenwasserzähler unzulässig ist.

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.

Anrede *

|